Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Anzeigenaufträge und Prospektbeilagen
Für alle dem Verlag erteilten Aufträge für Anzeigen und Prospektbeilagen, auch für künftige, wird hiermit die ausschließliche Gültigkeit der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart. Abweichungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der ausdrücklichen (schriftlichen) Anerkennung durch den Verlag. Das gilt insbesondere auch für eigene Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.
„Anzeigenauftrag“ im Sinne der allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. Anzeigenaufträge können vor ihrer Annahme ohne Angabe von Gründen vom Verlag abgelehnt werden. Enthält die Anzeige Bestandteile, von denen der Verlag befürchten muss, dass sie in der Öffentlichkeit Anstoß erregen oder dass sie gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen, kann die komplette Anzeige vom Verlag gestrichen werden und zwar auch noch nach Annahme des Auftrags. Bei allen Aufträgen haftet der Auftraggeber für Weiterungen und Schädigungen, die sich für den Verlag insbesondere aufgrund presserechtlicher und wettbewerbsrechtlicher Vorschriften aus dem Inhalt des Anzeigen-Auftrags ergeben können.
Platzierungswünsche sind ebenso wie Wünsche des Auftraggebers, die Anzeige in einer bestimmten Nummer oder in einer bestimmten Ausgabe zu veröffentlichen, dann für beide Seiten verbindlich, wenn die gewünschte Art der Veröffentlichung vom Verlag bestätigt wurde. Das bedeutet für den Auftraggeber, dass eine spätere Veränderung oder Stornierung nicht mehr möglich ist.
Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigenmanuskriptes und einwandfreier Druckunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Der Krieger-Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige, sofern vom Auftraggeber geeignete Druckunterlagen zur Verfügung gestellt wurden. Druckvorlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Abweichungen in Größe und Gestaltung sind zulässig, soweit der Zweck der Anzeige nicht oder nur unbedeutend davon berührt wird und die Abweichung dem Auftraggeber unter Berücksichtigung der Interessen des Verlages zumutbar ist. Solche Abweichungen können sich insbesondere aus dem Umstand ergeben, dass der Anzeigentext für die gewünschte Anzeigengröße zu umfangreich ist.
Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Reklamationen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung geltend gemacht werden. Der Verlag haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, nur in den nachstehend aufgeführten Fällen.
Wir haften:
a) in voller Schadenshöhe bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;
b) dem Grund nach bei Schadenersatzansprüchen wegen von uns zu vertretender Unmöglichkeit oder bei schuldhafter Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise.
In den Fällen des Absatzes b) ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens. Ansprüche wegen mittelbarer Schäden, Mangelfolgeschäden oder wegen entgangenen Gewinns sind ausgeschlossen. Der typischerweise vorhersehbare Schaden übersteigt im Hinblick auf den Vertragsgegenstand in keinem Fall das 10-fache Anzeigenentgelt. Eine eventuelle Haftung für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag auch nicht für die grob fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten durch Erfüllungsgehilfen.
Der Verlag kann einen Korrekturabzug nur fertigen, wenn für die Anzeige ein Auftrag vorliegt. Durch den Anzeigenpreis sind die Kosten für maximal zwei Korrekturabzüge abgegolten.
Für den dritten und jeden weiteren Korrekturabzug wird eine Gebühr in Höhe von € 5,- plus gesetzliche Mehrwertsteuer berechnet, sofern der Korrekturabzug nicht aufgrund von Fehlern, die vom Verlag zu vertreten sind, erfolgt.
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Korrekturen. Erfolgt die Rücksendung nicht fristgemäß, gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. Wird ein Auftrag nach Erstellung von Korrekturabzügen storniert, wird die angefallene Leistung nach Aufwand berechnet.
Fehlen im Auftrag konkrete Größenangaben, wird die tatsächliche Abdruckhöhe der Preisberechnung zugrunde gelegt. Auf Wunsch wird mit der Rechnung nicht ortsansässigen Kunden ein Belegexemplar geliefert.
Daueraufträge und Aufträge bis auf Widerruf müssen schriftlich gekündigt werden. Telefonische Abbestellungen sind für den Verlag nicht verbindlich. Daueraufträge sind vom Auftraggeber unverzüglich beim ersten Erscheinen zu überprüfen. Die Folgen einer verspäteten Prüfung und Reklamation gehen zulasten des Auftraggebers.
Bei Anzeigenaufträgen insbesondere bei langfristigen Abschlüssen, erfolgt die Abrechnung aufgrund der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der jeweiligen Anzeige gültigen Preisliste.
Werbeagenturen und gewerbsmäßige Vermittler erhalten Mittlerprovision vom Grundpreis, sofern sie die gesamte Auftragsabwicklung übernehmen. Von ermäßigten Preisen (Ortspreisen) wird keine AE-Provision gewährt.
Bei Anzeigen unter Chiffre-Nr. wendet der Krieger-Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes an. Darüber hinaus übernimmt er keine Haftung. Zuschriften auf Chiffre-Anzeigen werden auf normalem Postweg weitergeleitet.
Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz. Insbesondere wird kein Schadenersatz für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen und Beilagen geleistet.
Bei Abschluss einer vorherigen Vereinbarung (mehrmalige Veröffentlichungen innerhalb eines Jahres) gelten die in unserem Anzeigentarif festgelegten Rabatte. Rabatte werden nur gewährt, wenn und soweit vor dem Erscheinen der Anzeigen eine Vereinbarung über die gesamte Anzeigenmenge getroffen worden ist. Ein Anzeigenabschluss ist nicht übertragbar bzw. ein bestehender Vertrag kann nicht übernommen werden. Rabatte können grundsätzlich nur kundenbezogen gewährt werden. Auch bei der Einschaltung von Vermittlern bzw. Werbeagenturen sind die Rabattstaffeln nur anwendbar, wenn derselbe Kunde mit seinem eigenen Anzeigenvolumen die Voraussetzungen hierfür erfüllt. Wird ein Auftrag, für den ein Rabatt vereinbart worden ist, aus Umständen, die der Verlag nicht zu vertreten hat, nicht vollständig erfüllt, so behält sich der Verlag vor, die Differenz zwischen dem im Voraus eingeräumten und dem tatsächlich dem Umfang der veröffentlichten Anzeigen entsprechenden Nachlass zu berechnen. Vereinbarte Rabatte werden sofort bei jeder Rechnung in Abzug gebracht.
Prospektbeilagen können auf Anfrage mit den Mitteilungsblättern verteilt werden. Der Preis pro Beilage ist aus unserem Tarif ersichtlich. Auf Beilagenrechnungen wird kein Rabatt gewährt. Ansonsten gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Aus drucktechnischen Gründen ist der Verlag nur in der Lage, Anzeigen ein- oder zweispaltig abzudrucken, d.h. in einer Breite von 90 mm oder 184 mm. Dementsprechend erfolgt die Berechnung. Dies gilt auch für Druckunterlagen, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. So muss beispielsweise auch bei einer Breite der Druckvorlage von 45 mm ein 90 mm breites Feld verwendet und in Rechnung gestellt werden. Anzeigen-Mindestgröße ist 20 mm Höhe bei 90 mm Spaltenbreite.
Bei Änderungen der Anzeigenpreise gelten weiterhin unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Anzeigenpreise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Rechnungsstellung erfolgt in Euro.
Ist der Einzug des Rechnungsbetrages per SEPA-Lastschriftverfahren vereinbart, beträgt die Pre-Notificationsfrist 2 Tage.
Die Anzeigenrechnung ist 14 Tage nach Rechnungsstellung rein netto, ohne Abzug fällig. Skontoabzug ist nicht zulässig. Im Verzugsfall ist der rückständige Betrag zu den gesetzlichen Zinsen zu verzinsen. Der Krieger-Verlag ist in einem solchen Fall nach Setzung einer Nachfrist ferner berechtigt, von der Veröffentlichung weiterer Anzeigen für den Auftraggeber abzusehen und zwar auch dann, wenn zuvor schon eine entsprechende Zusage erteilt worden war.
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen nichtig sein, so berührt das nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Verlages.
Geschäftsführer Hartmut Krieger, Stefan Krieger;
Ust-IdNr. DE 145202496; Amtsgericht ULM HRB 690409